Die Therapietreue der Patienten ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Behandlung. Unangenehmer Geschmack und schwer zu schluckende Darreichungsformen stellen jedoch nach wie vor große Hindernisse dar. Da über 60 % der aktiven pharmazeutischen Inhaltsstoffe (APIs) von Natur aus bitter sind, ist die Formulierung wohlschmeckender Medikamente eine ständige Herausforderung. Probleme wie Pillenmüdigkeit, Dysphagie und Abneigung gegen bitter schmeckende Medikamente, insbesondere bei Kindern und älteren Erwachsenen, verschärfen die mangelnde Therapietreue zusätzlich.
Um dieses Problem zu lösen, setzen Pharmahersteller zunehmend auf innovative Geschmacksrichtungen und fortschrittliche Technologien zur Geschmacksmodulation. Von der Maskierung von Bitterstoffen über die Geschmacksverstärkung bis hin zu Mikroverkapselungstechniken revolutionieren diese Lösungen die Arzneimittelformulierung und sorgen dafür, dass Medikamente nicht nur wirksam, sondern auch für die Patienten akzeptabler sind, was letztlich die Therapietreue und die Gesundheitsergebnisse verbessert.
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12. Europäische Union. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 der Kommission vom 1. Oktober 2012 zur Festlegung der Liste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates, sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzunehmen und die Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission sowie den Beschluss 1999/217/EG aufzuheben. Amtsblatt der Europäischen Union, L 267, 02.10.2012, S. 1–161. Abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2012/872/oj.
13. USA. Food and Drug Administration. Code of Federal Regulations, Title 21, Section 101.22 – Lebensmittelkennzeichnung: künstliche Aromen, künstliche Farbstoffe und chemische Konservierungsstoffe. Abrufbar unter: https://www.accessdata.fda.gov/scripts/cdrh/cfdocs/cfcfr/cfrsearch.cfm?fr=101.22.
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